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Steinkohlekraftwerk Datteln kippt weiter

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Gericht gibt BUND-Anträgen Recht. Klimaschützer hoffen auf Rückbau

Düsseldorf/Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts von Nordrhein-Westfalen gegen den Weiterbau des E.on-Steinkohlekraftwerks in Datteln begrüßt.

Auf Antrag des BUND hat das OVG Münster auch die 4. und 5. Teilgenehmigung außer Kraft gesetzt. Damit herrscht auf der Baustelle ein faktischer Baustopp.

„Das Gericht bestätigt erneut, dass E.on einen Schwarzbau errichten wollte. Wir fordern, dass der geplante Klimakiller komplett rückgebaut wird“, sagte Thorben Becker, Energieexperte des BUND.

„Wenn das Bundesverwaltungsgericht jetzt auch noch E.on die Revision gegen das zugrundeliegende Urteil zum Bebauungsplan versagt, konnte der BUND zum ersten Mal ein bereits im Bau befindliches Kohlekraftwerk stoppen“, sagte Becker.

Es zeige sich, dass Kohlekraftwerke selbst in der Bauphase noch Gefahr laufen zu scheitern, wenn die Vorgaben zum Schutz der Umwelt und der Bevölkerung nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Selbst wenn die Politik einem Energieunternehmen gegen den Willen der Bevölkerung den Weg zum Bau eines Kraftwerks frei gemacht habe, bleibe es ein ziemliches Risiko, einfach loszubauen. Für den Umweltverband BUND sei die Entscheidung eine große Ermutigung, weiterhin gegen klimaschädliche Kraftwerksplanungen vorzugehen.

„Es ist ein gutes Zeichen, dass auch große Stromkonzerne wie E.on sich nicht einfach über geltendes Recht hinwegsetzen können“, sagte Becker.

Zum Hintergrund: Nach der Aufhebung des der Kraftwerksgenehmigung zugrunde liegenden Bebauungsplans reichte der BUND am 7. September 2009 einen Baustopp-Antrag in Bezug auf den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid und die erste Teilgenehmigung ein. Dieser wurde dann auf die dritte bis fünfte Teilgenehmigung ausgedehnt. Aus der Aufhebung des Bebauungsplans ergibt sich als unmittelbare Konsequenz die Rechtswidrigkeit aller immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen.

Quelle: BUND ^

 

 

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