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BUND kündigt Klage gegen Kohlekraftwerk in Moorburg an

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Moorburg ist mit dem Schutz der Elbe nicht vereinbar. Bundesgesetze müssen geändert werden

Hamburg/Berlin: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kündigte heute an, gegen die gestern erteilte Genehmigung des Kohlekraftwerks Moorburg durch die Hamburger Umweltsenatorin Anja Hajduk (Grüne) Klage einzureichen. Zwar seien die hohen Auflagen für den Kraftwerksbau zu begrüßen. Dennoch hält der Verband daran fest, dass die Genehmigung nicht hätte erteilt werden dürfen.

Hubert Weiger, BUND-Vorsitzender: „Der Energiekonzern Vattenfall wird die Auflagen früher oder später mit wirtschaftlichen Argumenten anfechten. Damit wird Vattenfall selbst beweisen, dass der Betrieb des gigantischen Kohlekraftwerks nicht mit dem Schutz der Elbe und einer modernen Klimapolitik vereinbar ist.“

Mit Hamburg-Moorburg sei nun das siebte neue Kohlekraftwerk in Deutschland genehmigt, weitere 24 seien in Planung. Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sei es nahezu unmöglich, den Betreibern aus Klimaschutzgründen eine Genehmigung zu versagen. Deshalb müssten an jedem Standort alle Umweltauswirkungen der Kraftwerke darauf geprüft werden, ob sie zur Ablehnung des jeweiligen Kraftwerks führen könnten.

Weiger: „Die jetzt erteilten Auflagen für die Kühlung sowie die Pläne, die Fernwärmeerzeugung Hamburgs zügig von Kohle auf klimafreundliche Energieträger umzustellen, sind ein Schritt in die richtige Richtung und führen das Kohlekraftwerk Moorburg in der beantragten Form ad absurdum. Da andere politische Konstellationen die Auflagen aber wieder aufheben können, hätte das Kraftwerk nicht genehmigt werden dürfen.“

Für den Landesverband Hamburg des BUND kündigte dessen Geschäftsführer Manfred Braasch an, dass der BUND und voraussichtlich auch andere Umweltverbände die Genehmigung für das Kohlekraftwerk gerichtlich überprüfen lassen werden. „Sollte sich herausstellen, dass sie trotz der Auflagen rechtswidrig war und das dann fertig gestellte Kraftwerk nicht in Betrieb gehen kann, wird es für die Stadt und den Vattenfall-Konzern teuer“, warnte Braasch.

Damit die Politik grundsätzlich eine Chance habe, ihre eigenen Klimaziele zu verwirklichen und die Weichen für eine zukunftsfähige Energieversorgung ohne Kernenergie und Kohle zu stellen, müssen laut BUND nun dringend die Bundesgesetze geändert werden. Hier könne die Regierung kurzfristig in der derzeit laufenden Erarbeitung des Umweltgesetzbuches (UGB) einen Mindestwirkungsgrad für Kraftwerke vorschreiben. Läge dieser bei etwa 60 Prozent, hätten Kohlekraftwerke keine Chance, genehmigt zu werden. Der Wirkungsgrad des Kohlekraftwerks in Moorburg liegt bezogen auf die Stromproduktion bei lediglich 46,5 Prozent.

Ein gutes Instrument, um eine klimaschonende Energieversorgung durchzusetzen, sieht der BUND in einem konsequenten Emissionshandel. Zum einen müssten die Konzerne für die Verschmutzungsrechte bezahlen, zum anderen müssten die Kontingente sehr knapp gehalten werden, um eine Steuerungswirkung auszulösen. „Ab einem Zertifikatspreis von etwa 30 Euro werden Kohlkraftwerke wie das in Moorburg unwirtschaftlich“, sagte Weiger.

Weiger forderte, dass es bei derartigen Großprojekten künftig keine Vorabgenehmigungen mehr geben dürfe. Dieses Instrument habe aktuell in Hamburg gezeigt, dass mit jeder verbauten Million der politische Druck auf die Genehmigungsbehörden wachse. Eine objektive Beurteilung der Antragsunterlagen sei dann kaum noch möglich.

Nach der bitteren Erfahrung mit der Rechtslage, wonach der Klimaschutz für die Genehmigung der Kohlekraftwerke so gut wie keine Rolle spiele, müsse die GAL zur Sicherung ihrer Glaubwürdigkeit nun zusammen mit ihrem Koalitionspartner die nötigen Änderungen der Gesetze auf Bundesebene voranbringen. „Wenn die Grünen ihr Versagen beim Kohlekraftwerk Moorburg wettmachen wollen, müssen sie daraus auf Bundesebene Konsequenzen ziehen“, so Weiger.

Quelle: BUND
 

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