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Gesundheitliche Risiken durch begaste Schiffscontainer

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Ergebnisse eines Expertengesprächs am BfR

Um Ware während des Transports vor Schädlingen und Schimmelpilzen zu schützen, werden manche Schiffscontainer mit Schädlingsbekämpfungsmitteln begast. Gleichzeitig wird so verhindert, dass Insekten oder andere Schädlinge von einem Land ins andere verschleppt werden. Dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wurden Gesundheitsbeeinträchtigungen von Hafenarbeitern gemeldet, die solche Container geöffnet hatten. Zudem wurde ein mögliches Risiko für Verbraucher vermutet, wenn Begasungsmittel in Produkten oder Lebensmitteln verbleiben. Um die vorhandenen Informationen zusammen zu führen, fand am BfR ein Gespräch mit Experten aus Deutschland und den Niederlanden statt. Problematisch sind nach deren Erkenntnis die Fälle, in denen die Transportunterlagen begaster Container keinen Hinweis auf die Begasung enthalten und zudem die Container nicht wie vorgeschrieben mit Warnhinweisen des Gefahrguttransports gekennzeichnet sind "Der Anteil von begasten Containern, die ohne Warnung befördert werden, ist nach unseren Informationen relativ hoch", sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR. Das BfR hält deswegen verstärkte Kontrollen in den großen Seehäfen Deutschlands und der Niederlande für erforderlich.

Warnzeichen für begaste Container müssen nach den international gültigen Gefahrgutvorschriften - auch nach der Belüftung - solange angebracht bleiben, bis die Güter entladen wurden. Aus gutem Grund: Sind die Container nicht gekennzeichnet und enthalten noch giftiges Gas, werden Personen gefährdet, die sie öffnen. Das sind vor allem Mitarbeiter der Kontrollbehörden und Hafenarbeiter, die Container entladen, aber auch Personen, die beispielsweise ihr Umzugsgut in Containern verschiffen und diese nach Empfang öffnen. Auch die Besatzung von Transportschiffen ist während der Beförderung den Risiken ausgesetzt. Gemeldet wurden dem BfR überwiegend leichte Gesundheitsbeeinträchtigungen wie Atembeschwerden. Dem Institut sind aus anderen Quellen aber auch einzelne Fälle schwerer Vergiftungen bekannt.

Um sowohl Verbraucher als auch die genannten Berufsgruppen zu schützen, forderten Teilnehmer des Expertengesprächs mehr Kontrollen und strengere Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorschriften zum Gefahrguttransport. Es werden nur wenige chemische Mittel zur Containerbegasung eingesetzt, auf die sich Kontrollmessungen beschränken könnten.

Rückstände von Begasungsmitteln verflüchtigen sich, wenn die in den Containern transportierten Gegenstände gelüftet werden, je nach deren Beschaffenheit innerhalb von Stunden bis zu mehreren Wochen. Aussagen zu Freisetzungsraten aus spezifischen Materialien sind allerdings bisher nicht sicher möglich. Nach Auswertung der wenigen dazu verfügbaren Daten schätzt das BfR Risiken für Verbraucher im Allgemeinen als relativ gering ein. In Einzelfällen können jedoch gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Produkte, die länger ausgasen und mit denen Verbraucher in Kontakt kommen, zum Beispiel Matratzen, Plüschtiere und lackiertes Holz, nicht ausgeschlossen werden.

Forschungsbedarf besteht nach Ansicht der Experten vor allem noch zu Messmethoden: Sowohl die Methoden für Vor-Ort-Messungen an Containern als auch für Messungen der Freisetzung von Gasen aus Produkten müssen standardisiert und validiert werden. Letzteres ist Voraussetzung, um mögliche Risiken für Verbraucher genauer abschätzen zu können. Aus Sicht des Arbeitsschutzes bedarf es darüber hinaus Prüfkriterien, um entscheiden zu können, ob ein Container sicher geöffnet und betreten werden kann.

Die Vorträge des Expertengesprächs können auf der Homepage des BfR (www.bfr.bund.de ^) abgerufen werden. Über Vergiftungsfälle durch begaste Container berichtet die BfR-Broschüre "Ärztliche Mitteilungen bei Vergiftungen 2007"

Dokumente

   ^ Ärztliche Mitteilungen bei Vergiftungen 2007 (Informationsbroschüre des BfR vom 15.12.2008) (PDF-Datei, 2050.4 KB)

Quelle: BfR

 

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"Die hohe Verehrung, die unsere Vorfahren dem reinen Wasser als "Lebensquell" entgegenbrachten, ist nur noch in der verblassten Erinnerung an Nymphen, Flussgöttinnen und -götter in vergilbten Märchen und Sagen erhalten. Kein Naturvolk hätte seine Abfälle in die eigene Trinkwasserversorgung oder in diejenige anderer geschüttet. Auf dem tückischen Verbrechen der "Brunnenvergiftung" stand die Todesstrafe."
- Otmar Wassermann -


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