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Baugenehmigung für Palmölkraftwerk endgültig aufgehoben

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Erstes rechtskräftiges Urteil gegen Palmölkraftwerk in Deutschland

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes hat am 26.01.2009 die am 09.04.2008 durch das saarländische Verwaltungsgericht ausgesprochene Aufhebung der Baugenehmigung für das im St. Ingberter Ortsteil Rohrbach gelegene Palmöl-BHKW bestätigt und damit einen fast dreijährigen Rechtsstreit zugunsten der betroffenen Bürger beendet (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.01.2009, 2 A 231/08).

Nach Auffassung des Gerichts verstößt der Betrieb des Palmölkraftwerks gegen das Gebot der Rücksichtnahme, das dem Schutz der Nachbarn dient, denn von der Anlage gingen, wie von zahlreichen Anwohnern über Monate hinweg den zuständigen Behörden gemeldet, unzumutbare Geruchs- und Lärmbelästigungen aus.

Die nunmehr endgültige Entscheidung stellt das erste rechtskräftige Urteil gegen ein Palmölkraftwerk in der Bundesrepublik Deutschland dar und setzt ein deutliches Zeichen, indem sie die Rechte von Nachbarn in Wohngebieten deutlich stärkt und darüber hinaus Bürgerinnen und Bürger ermutigt, fragwürdige Behördenentscheidungen nicht widerspruchslos hinzunehmen.

Die Bürgerinitiative "Kein Strom aus Palmöl !" hofft nun, dass sich nach Abschluss dieses Rechtsstreits viele weitere Initiativen erfolgreich gegen die weit über 700 allein in Deutschland betriebenen Palmölkraftwerke zur Wehr setzen. Das darin verbrannte Palmöl gleich welcher Herkunft stammt fast ausnahmslos aus Monokulturen, für deren Anlage wann auch immer Regenwald gerodet wurde. Daran wird auch die geplante Zertifizierung nichts ändern. "Wir sind zutiefst davon überzeugt, dass die Verbrennung von Palmöl in deutschen Kraftwerken und ihre finanzielle Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ein historischer Fehler ist und dass diese dem Ansehen Deutschlands als Vorreiter nachhaltiger Energiepolitik schweren Schaden zugefügt hat", sagte Barbara Böhme von der Bürgerinitiative.

Quelle: BI "Kein Strom aus Palmöl !"

 

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