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Der VDÄÄ fordert Disziplinarmaßnahmen gegen Ärzte, die Kassenpatienten nicht korrekt versorgen

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Ärzte nehmen Patienten in Geiselhaft –
statt das Missmanagement ihrer Standesvertretungen und das Honorarsystem zu kritisieren

Der VDÄÄ fordert Disziplinarmaßnahmen gegen Ärzte, die Kassenpatienten nicht korrekt versorgen

Niedergelassene Ärzte verweigern Kassenleistungen, fordern private Zusatzhonorare und drohen mit Praxisschließungen. Die „viel zu niedrigen Kassenhonorare“ ließen ihnen keine andere Wahl – so die Verlautbarungen, die man seit Anfang des Jahres in der Tagespresse lesen muss. Diese Geiselnahme der Patienten wirft ein trauriges aber bezeichnendes Licht auf Moral und Ethikvorstellungen von Standesvertretern und Teilen der Kollegenschaft.

Zu Recht droht die Gesundheitsministerin ihnen mit dem Entzug der Kassenzulassung.

Im Jahr 2007 standen für die 130.000 niedergelassenen Ärzte 22 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Verhandlungen der Ärzte im Jahr 2008 erreichten einen Honorarzuwachs in der Höhe von zusätzlich ca. 2,7 Milliarden Euro. Es gäbe – während viele Menschen in wachsendem Maße ihre Arbeit verlieren oder zu Dumpinglöhnen arbeiten müssen – keinen Grund zur Klage, wenn diese fast 25 Milliarden Euro sinnvoll auf alle Kassenärzte verteilt würden.

Wenn man in Zeiten der größten Umverteilung von unten nach oben schon über Geld reden will, dann darüber, warum für das Gesundheitswesen kein Geld vorhanden ist – man denke nur an die Auseinandersetzungen um die Krankenhausfinanzierung und den Investitionsstau durch leere Kassen bei der Öffentlichen Hand –, für Banken, Konzerne und selbst für Manager-Boni plötzlich Milliarden zur Verfügung stehen.

Mit dem Gesundheitsfonds sollten die unterschiedlichen Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie die regional und nach Fachrichtungen sehr differierenden Einkommen der Ärzte angeglichen werden. Gleichzeitig wurde die Vergütung der kassenärztlichen Leistungen von relativen Punkten auf absolute Cent- und Euro-Werte umgestellt. Mit diesen Reformen verbunden war eine Anhebung der im Verhältnis deutlich niedrigeren Einkommen der Ärzte in den neuen Bundesländern. Durch den Bundeszuschuss von drei Milliarden Euro sollte verhindert werden, dass der Ausgleich zu Lasten der bisher Bevorzugten in den alten Ländern ging. Verluste sollten vermieden werden.

Zunächst einmal ist mit den Regelleistungsvolumina eine begrüßenswerte Kalkulierbarkeit ins System eingebaut worden, die allerdings von schweren Berechnungsfehlern der KVen begleitet sind. Eine wüste Polemik von Facharztverbänden behauptet, dass es zu Einkommensverlusten der Kassenärzte von bis zu 40 % käme. Kalkuliert wurden diese falschen Zahlen in die Diskussion geworfen, um Vorteile für bestimmte Facharztgruppierungen zu erreichen. Verständlich, dass viele Kassenärzte ob der vielen EBM-Reformen in den letzten Jahren verunsichert waren und sind. Unverantwortlich aber, dass einige Facharztgruppierungen den Streit um das Geld auf dem Rücken ihrer Patienten austragen. Entschieden zu kritisieren ist zudem die Aufforderung des Hausarztverbandes an die bayerischen Kollegen, nur noch für Patienten der AOK, für die es mehr Geld als für die anders Versicherten gibt, korrekte und vollständige Diagnosen aufzuschreiben, während für die verbleibenden Patienten unvollständige Diagnosen an die Kassen weitergeleitet werden sollen. Diese Kassen würden dann bei der Verteilung der Mittel aus dem Gesundheitsfonds benachteiligt. Hier wird deutlich, dass Selektivverträge von Arztgruppen mit einzelnen Kassen für bestimmte Krankheitsbilder nicht nur zu unterschiedlicher Behandlung von Patienten, sondern auch zu materiellen Interessenskonflikten bei den behandelnden Ärzten führen. Die Entwicklung von einer einheitlichen Versorgung aller Kassenpatienten hin zum Flickenteppich unterschiedlicher regionaler und fachlicher Versorgung hat allerdings in erster Linie die Gesundheitspolitik der großen Koalition mit dem Anspruch, den Wettbewerb im Gesundheitswesen fördern zu wollen, zu verantworten.

Der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte fordert aktuell die Standesvertretungen in KVen und Kammern auf, sich nicht nur eindeutig von Kollegen zu distanzieren, die von GKV-Patienten Vorkasse oder Kostenerstattung verlangen oder die Leistungen ganz verweigern, sondern berufliche Ermittlungen wegen Verstoßes gegen die Berufsordnung der Ärzte einzuleiten.

Das beschämende Gerangel um Gelder zwischen Facharztverbänden und zwischen diesen Verbänden und dem Hausarztverband machen allerdings erneut deutlich, wie absurd die Vergütungsform der niedergelassenen Ärzte ist. Anstatt einen Konkurrenzkampf zwischen Fachrichtungen und Bundesländern auf dem Rücken der Patienten auszutragen, sollte es eine Diskussion geben über eine grundsätzliche Reformierung der Honorierung im kassenärztlichen Bereich, die den Kassenärzten ein kalkulierbares Einkommen sichert, sie von bürokratischen Bürden befreit und eine an den Bedürfnissen der Patienten orientierte Medizin erlaubt. Eine Förderung des Wettbewerbes zwischen den Arztgruppen, wie sie von der großen Koalition momentan betrieben wird, ist dazu kein probates Mittel.

Prof. Dr. Wulf Dietrich
Vorsitzender des Vereins Demokratischer Ärztinnen und Ärzte

Quelle: VDÄÄ

 

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