Aus für Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel?

Freitag, den 20. August 2010 um 16:32 Uhr Redaktion
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Geplante Aktion des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Unbemerkt von der Öffentlichkeit und im Schutze der parlamentarischen Sommerpause hat das  Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen Änderungsentwurf – 2. Gesetz zur Änderung des LFBG – auf den Weg gebracht. Dieser Änderungsentwurf stuft zukünftig nährstoffangereicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Energy Drinks und  diätetische Lebensmittel nicht mehr als Lebensmittel ein. Dieser Änderungsentwurf ist weder logisch noch nachvollziehbar, da Nährstoffe per Definition Bestandteil von Lebensmitteln sind.


Viele unserer Therapien werden nachhaltig durch die zusätzliche Gabe von Nahrungsergänzungsmitteln unterstützt. Diese werden durch die Patientinnen und Patienten selbst gezahlt und tragen somit  zur Entlastung der Krankenversicherung bei. Aber auch nicht erkrankte Personen nehmen regelmäßig  Nahrungsergänzungsmittel  oder diätetische Lebensmittel zu sich.

Tritt die Änderung in Kraft, können geschätzte 35,9 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr wie bisher in Deutschland gezielt ihre Nahrung ergänzen. Alle Produkte müssten den Weg durch eine  bürokratische Zusatzstoff-Anmeldung nehmen. Damit wird  jede Innovation nachhaltig gehemmt und der Markt droht zu kollabieren mit dem unabwendbaren  Verlust von Arbeitsplätzen. Das betrifft dann auch die von der MCO organisierten Messen und Kongresse. Die Folge wären das Fortbleiben wichtiger Aussteller auf der PARACELSUS MESSE, der größten Gesundheitsmesse, die im nächsten Jahr vom  11. bis 13.Februar 2011 in Wiesbaden stattfindet und auf der CAM, der europäischen Fachmesse für komplementäre und alternative Medizin, die vom 2. bis 3. April 2011 in Düsseldorf durchgeführt wird.

35,9 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger kaufen Nahrungsergänzungsmittel, um sich optimal zu ernähren und gesund zu bleiben (Quelle: TdW Intermedia 05/06)

Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel sind sicher und unterliegen bereits jetzt einer Notifizierungspflicht. Diese Produkte unterstützen vielmehr die eigenverantwortliche Gesundheitsvorsorge. Vor diesem Hintergrund schließt sich die MCO als von den Auswirkungen dieser Gesetzesveränderung betroffener Messeveranstalter dem Protest der EFN-European Federation for Naturopathy e.V. dem Träger der von der MCO organisierten Messe und Kongresse, formal an.

Das Ministerium versucht sich in einer Nacht- und Nebelaktion über Oberverwaltungsgerichtsurteile hinwegzusetzen

Die Gesetzesänderung ist ein deutscher Alleingang und hat keine EU-Verordnung zur Grundlage. Sie verstößt damit gegen den Grundsatz des EU-Binnenmarktes. In diesem Zusammenhang wird auch auf das Urteil des EuGH zum “Vitaminverbot” verwiesen. Mit seinem Urteil vom 12.07.2005 bestätigt der EuGH, dass die Gemeinschaftsrichtlinie über Nahrungsergänzungsmittel (FSD) gültig ist. Die Direktive (FSD) bezieht sich nicht auf natürliche Vitamine und Mineralstoffe, wie sie normalerweise in der Nahrung  oder als deren Bestandteil verzehrt werden. Sämtliche natürliche Vitamine und Mineralstoffe sind von der FSD ausgenommen und bleiben nach diesem Urteil frei verkäuflich. Die Direktive gilt nur für “chemische Substanzen”, die nicht natürlichen Ursprunges sind. Ein Antrag auf Zulassung dieser Substanzen zur Positivliste darf nur auf Grund einer eingehenden Risiko-bewertung abgelehnt werden.

Die geplante LFGB-Änderung stellt einen Affront gegen mündige Verbraucherinnen und Verbraucher dar. Unabhängig davon schädigt sie Einzelhandel, Werbe- und Medienwirtschaft sowie die  Lebensmittelindustrie.

Als  Messeveranstalter hoffen wir, dass die Gesetzesänderung gestoppt wird. Dazu Torsten Fuhrberg, Geschäftsführer der MCO: “Wir haben uns bisher noch nie vergleichbaren öffentlichen Protesten beteiligt. In diesem Fall jedoch sind wir fest davon überzeugt, dass wir diese Gesetzesänderung stoppen müssen. Wir hoffen, dass die Medien dieses Thema aufgreifen und aktiv einschreiten.“

Quelle: mco

Weiterführende Links:

^   Hier online Protest einlegen
^   ... direkt mittels Online-Formular

Unterschriftenlisten zur Auslage in Ihren Räumlichkeiten stellen wir Ihnen ebenfalls gern zu Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Einspruchsfrist gegen Ende August 2010 abläuft. Daher ist Eile geboten. - www.efn-ev.de